Kosten & Finanzierung | Behandlungpflege
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitus Behandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.
Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse des versicherten Patienten. Als Kostenträger muss sie die medizinisch notwendigen Maßnahmen genehmigen. Dazu prüft ein Mitarbeiter der Krankenkasse, ob diese Maßnahmen dazu dienen, die Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung einer Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt:
- Die Erstverordnung gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen, die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt vom Gesundheitszustand des Patienten ab und muss vom Arzt entsprechend begründet werden.
Kosten & Finanzierung | Grundpflege
Bitte beachten Sie, dass die Angaben Ihnen nur einen groben Überblick verschaffen sollen. Eine gute und für Sie optimale Pflegefinanzierung können wir nur durch ein individuelles Beratungsgespräch mit Ihnen festlegen.
Übersicht der Pflegekassenleistungen, im Rahmen der Pflegegrade, Stand 2018:
Tabelle Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Pflegegrade | Geldleistung (ambulant) | Sachleistung (ambulant) | Entlastungsbetrag (ambulant) zweckgebunden | Leistungsbetrag (vollstationär) |
Pflegegrad 1 | 125 Euro | 125 Euro | ||
Pflegegrad 2 | 316 Euro | 689 Euro | 125 Euro | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro | 1.298 Euro | 125 Euro | 1.262 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro | 1.612 Euro | 125 Euro | 1.775 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro | 1.995 Euro | 125 Euro | 2.005 Euro |
Kosten & Finanzierung | Verhinderungspflege
Finanzierung durch die Pflegeversicherung (SGB XI, Stand 01.01.2018):
Die Verhinderungspflege kann zu Lasten der Pflegekasse maximal 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Sollte der Pflegedienst nur stundenweise die private Pflegekraft vertreten, dann gibt es keine Einschränkung auf die Anzahl der Tage. Es kann für die ambulante Pflege ein Betrag von 1.612 € in Anspruch genommen werden. Bei Bedarf kann auch die Hälfte des Kurzzeitpflegegeldes im Rahmen der ambulanten Pflege mit genutzt werden. Es steht dann ein Betrag von 2.418 € zur Verfügung.
Nicht in Anspruch genommene Verhinderungspflege verfällt am Ende des Jahres. Wir stehen Ihnen gerne beratend bei der Findung des für Sie richtigen Einsatzes der Verhinderungspflege zur Seite. Verhinderungspflege Antrag sollte vor der Inanspruchnahme von Leistungen gestellt werden, wenn Pflegebedürftige bereits Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben. Jährliche Kostenübernahme für Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro. Jährlicher Anspruch auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege. Keine Kürzung des Pflegegelds bei Verhinderungspflege.
Kosten und Finanzierung | Betreuungsleistung
Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Jeder, der eine genehmigten Pflegegrad hat, kann mindestens 125,00 € im Monat für Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Der Anspruch sammelt sich bis zum 30.06. des Folgejahres auf. Ab dem 01.07. des Folgejahres werden die Gelder gekürzt, die im Vorjahr nicht in Anspruch genommen wurden.